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Allgemein:
Der vom Bauwerk belastete Baugrund (Erklärungen zum Baugrund von ETHZ) setzt sich im Verlauf der Zeit mehr oder weniger, je nach Zusammendrückbarkeit der Bodenschichten.
Sind die Setzungen ungleichmässig, treten als Folge der Verformung Zwangskräfte auf, welche die Konstruktion zusätzlich beanspruchen.
Geringe unterschiedliche Setzungen werden allgemein von den Gebäuden ohne Schäden aufgenommen. Nach Erfahrungen gelten Setzungsbewegungen als unschädlich, wenn ∆s/l ‹ 1/500 ist.
(∆s = Setzungsunterschied zwischen zwei Punkten, l = Abstand zwischen den beiden Punkten)
Bei ∆s/l › 1/300 sind architektonische Schäden möglich.
Bei ∆s/l › 1/150 sind konstruktive Schäden zu erwarten.
Erste sichtbare Schäden sind Risse in der Gebäudestruktur, sich öffnende Dilatationsfugen, klemmende oder selbst zufallende Türen und Fenster bzw. die einsetzende Gebäude-Verkippung.
Aus dem Verlauf der auftretenden Rissen kann normalerweise die Art der Bewegung erkannt werden, letztendlich auch die Ursache des Problems. Gemeinhin spricht man sodann von „schlechtem“ Baugrund.